Deutschland: Staatsverträge zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands

Deutschland: Staatsverträge zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands
Deutschland: Staatsverträge zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands
 
Mit der neuen, demokratisch legitimierten DDR-Regierung nahm die Bundesregierung in Bonn sogleich Verhandlungen über die Errichtung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion beider deutscher Staaten auf. Am 18. Mai 1990 wurde in Bonn der Staatsvertrag von den beiden Finanzministern unterzeichnet. Mit seinem In-Kraft-Treten am 1. Juli 1990 wurde die D-Mark alleiniges, offizielles Zahlungsmittel in der DDR. Löhne, Gehälter und Renten wurden zum Kurs 1 : 1 umgestellt. Ebenfalls 1 : 1 umgetauscht wurden Sparguthaben für Kinder bis 2 000 DM, für Erwachsene bis 4 000 DM, für Senioren bis 6 000 DM. Alle weiteren Sparguthaben sowie Schulden wurden zum Kurs 2 : 1 umgestellt. Zugleich erfolgte die Einführung der sozialen Marktwirtschaft sowie die Anpassung der DDR-Sozialversicherung an das bundesdeutsche Versicherungssystem. Noch im Juli begannen zwischen beiden deutschen Regierungen Verhandlungen über einen zweiten Staatsvertrag, mit dem die volle staatliche Einheit hergestellt werden sollte. Am 23. August fasste die Volkskammer den Beschluss, den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 GG am 3. Oktober zu vollziehen. Am 31. August unterzeichneten die Verhandlungsführer, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause, in Ost-Berlin den Einigungsvertrag. Mit dem Einigungsvertrag, der 45 Artikel und drei umfangreiche Anlagen umfasst, wurde das Grundgesetz in einigen Punkten geändert und gleichzeitig in der bisherigen DDR zum 3. Oktober in Kraft gesetzt. Artikel 1 beinhaltet, dass die fünf Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen mit dem 3. Oktober Länder der Bundesrepublik werden. Artikel 2 bezeichnet Berlin als »Hauptstadt Deutschlands« und legt fest: »Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden.« Artikel 4 führt die durch den Beitritt bedingten Änderungen des Grundgesetzes auf. Bei dem umstrittenen Problem des Schwangerschaftsabbruchs blieb es auf dem Gebiet der bisherigen DDR bei der Fristenregelung. Eine Neuregelung für ganz Deutschland bis zum 31. Dezember 1992 wurde angestrebt (siehe auch Schwangerschaftsabbruch: Paragraph 218). Erst nach Unterzeichnung des Einigungsvertrages wurde der Umgang mit den Stasiakten geregelt (siehe auch Staatssicherheitsdienst: Sturm der Stasi-Zentrale und Verbleib der Stasi-Akten).

Universal-Lexikon. 2012.

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